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Online-Beglaubigung: oft reicht ein Blockchain-Zeitstempel

Eine notarielle Beglaubigung ist nur für bestimmte Rechtsakte erforderlich. Für den reinen Existenznachweis eines Dokuments an einem bestimmten Datum sieht § 371a ZPO den elektronischen Zeitstempel ausdrücklich vor.

Was eine notarielle Beglaubigung wirklich beweist

Der deutsche Notar erfüllt drei unterschiedliche Funktionen — und nur eine davon ist nicht durch andere Mittel ersetzbar. Die Vermischung dieser drei führt häufig dazu, dass Berufstätige für etwas zahlen, was sie nicht brauchen.

  • Beurkundung: erforderlich nach BeurkG für Grundstücksgeschäfte (§ 311b BGB), Eheverträge, Gesellschaftsgründungen mit Stammkapital, Erbverträge. Hier ist der Notar zwingend.
  • Beglaubigung der Unterschrift: § 129 BGB. Der Notar bestätigt, dass die Unterschrift von der angegebenen Person stammt. Erforderlich für GmbH-Anteilsabtretungen, Handelsregistereintragungen, Vorsorgevollmachten.
  • Datierung eines Dokuments: Nachweis, dass ein Dokument zu einem bestimmten Datum existierte. Funktion, die historisch dem Notar oblag, heute aber durch elektronische Zeitstempel ersetzt werden kann.

Der dritte Punkt ist derjenige, der die meisten Berufstätigen interessiert. Für die reine Datierung eines Dokuments — ohne Beurkundung des Inhalts oder Beglaubigung der Unterschrift — erkennen sowohl § 371a ZPO als auch eIDAS 2.0 Art. 41 elektronische Zeitstempel als Beweismittel an.

Online-Beglaubigung vs Blockchain-Zeitstempel: der praktische Vergleich

Seit der Einführung des Online-Beglaubigungsverfahrens (§ 16a BNotO seit August 2022) können Notare bestimmte Beglaubigungen per Videokonferenz durchführen. Das ist nützlich für Beglaubigungen, die zwingend erforderlich sind. Für die reine Datierung eines Dokuments ist es jedoch oft überdimensioniert.

  • Online-Beglaubigung beim Notar (für reine Datierung): 50-150 € pro Dokument. Erfordert Videoidentifikation, qualifizierte elektronische Signatur, Termin.
  • Qualifizierter Zeitstempel von einem eIDAS-Vertrauensdiensteanbieter: 0,30-1 € pro Stempel. Erfordert Smartcard und aktiven Vertrag.
  • Bastamp Blockchain-Zeitstempel: 2,99 € pro Stempel, 0,94 € pro Stempel im 500er-Pack. Keine Smartcard, kein Termin, kein Abonnement.
Qualifiziert vs nicht qualifiziert — Der qualifizierte Zeitstempel (Smartcard, aktives Zertifikat, Vertrag mit Vertrauensdiensteanbieter) genießt eine volle Vermutungswirkung: Das Gericht hat ihn als gültig anzunehmen, bis das Gegenteil bewiesen wird. Der nicht qualifizierte Zeitstempel erfordert eine kurze technische Einführung, hat dann aber die gleiche praktische Beweiskraft. Im Gegenzug benötigt der Blockchain-Zeitstempel weder Smartcard noch aktives Zertifikat noch einen Notartermin: Erstellung von zu Hause oder vom Büro aus, in 30 Sekunden, von jedem Endgerät. Für die meisten praktischen Anwendungsfälle — vertragliche Datierung, geistiges Eigentum, interne Beweissicherung — ist das der richtige Trade-off.

Wann der Blockchain-Zeitstempel ausreicht

  • Geistiges Eigentum: Nachweis der Urheberschaft (Quellcode, Designs, Manuskripte, Patentanmeldungsentwürfe).
  • Verträge zwischen Privatpersonen oder Unternehmen: Datierung gegenüber Dritten in Insolvenzverfahren oder Anfechtungsprozessen.
  • Hinweisgebermeldungen nach HinSchG: Das Datum einer geschützten Meldung kann in arbeitsrechtlichen Verfahren entscheidend sein.
  • Interne Unternehmensdokumente: Protokolle, Richtlinien, Memoranden — Datierung für spätere Streitfälle.
  • Online-Veröffentlichungen: Datierung von Artikeln, Beiträgen, Social-Media-Inhalten zur Abwehr von Plagiats- oder Verleumdungsvorwürfen.

Wann Sie wirklich einen Notar brauchen

Der Vollständigkeit halber: Es gibt Fälle, in denen der Notar nicht ersetzbar ist. Grundstücksgeschäfte, Eheverträge, Gesellschaftsgründungen, GmbH-Anteilsabtretungen, Handelsregistereintragungen. Hier verlangt das Gesetz die notarielle Form, und keine Technologie ersetzt sie.

Für die reine Datierung eines Dokuments — eine Funktion, die historisch beim Notar lag, aber rechtlich nicht zwingend an ihn gebunden ist — ist der Blockchain-Zeitstempel eine valide Alternative, von der Rechtsordnung anerkannt und im Alltag deutlich praktischer.

Kosten: ab 2,99 € pro Stempel, bis zu 0,94 € im 500er-Pack. Der erste Stempel ist kostenlos.

Legal framework — Germany

In compliance with § 371a ZPO (Beweiskraft elektronischer Dokumente) and eIDAS 2.0 Art. 41 (Regulation (EU) 910/2014 as amended by Regulation (EU) 2024/1183).

FAQ

Für welche Rechtsakte ersetzt der Blockchain-Zeitstempel den Notar nicht?

Beurkundungen nach BeurkG (Grundstücksgeschäfte, Eheverträge, Gesellschaftsgründungen, Erbverträge) und Beglaubigungen, die gesetzlich der notariellen Form vorbehalten sind (GmbH-Anteilsabtretungen, Handelsregistereintragungen). Für diese Akte verlangt das Gesetz zwingend einen Notar. Die Blockchain deckt dagegen Fälle ab, in denen lediglich das Datum eines Dokuments bewiesen werden muss.

Akzeptiert ein deutsches Gericht einen Blockchain-Zeitstempel als Datumsnachweis?

Ja, gemäß eIDAS 2.0 Art. 41 und § 371a ZPO. Der Unterschied zum qualifizierten Zeitstempel: Das Gericht würdigt die Blockchain im Einzelfall (keine volle Vermutungswirkung), darf sie aber nicht allein deshalb ablehnen, weil sie nicht qualifiziert ist. Für die meisten praktischen Anwendungsfälle ist das ausreichend.

Kann ich mit der Blockchain die Echtheit einer Unterschrift bestätigen lassen?

Nein. Die Blockchain bestätigt das Datum, nicht die Urheberschaft. Für die Beglaubigung einer Unterschrift (wer tatsächlich unterzeichnet hat) ist eine qualifizierte elektronische Signatur oder eine notarielle Beglaubigung erforderlich. Häufig kombiniert man beides: qualifizierte digitale Signatur auf dem Vertrag + Blockchain-Stempel für das sichere Datum.

Wie viel spare ich gegenüber der Online-Beglaubigung?

Eine Online-Beglaubigung beim Notar für eine reine Datierung kostet 50-150 € pro Dokument. Bastamp kostet 2,99 € pro Stempel und 0,94 € pro Stempel im 500er-Pack. Für Berufstätige mit häufigem Datierungsbedarf (Anwälte, Berater, Designer, Projektmanager) ergeben sich typischerweise jährliche Einsparungen im vierstelligen Bereich.

Ist die Stempelung rückwirkend?

Nein. Keine Datierungsmethode ist rückwirkend: weder Notar, noch De-Mail, noch Blockchain. Der Stempel beweist, dass das Dokument zum Zeitpunkt der Stempelung existierte — nicht früher.

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